Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Suchen Sie eine Gesellschaftsform mit einer großen Bandbreite möglicher Gesellschaftszwecke verbunden mit einer hohen rechtlichen Flexibilität, dann kommen Sie sehr schnell in Überlegungen, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - GbR - zu gründen.

Sie können sich zu fast jedem gesetzlich erlaubten Zweck mit mehreren Personen wirtschaftlich zusammenschließen und damit rechtlich verbinden.

Diese Rechtsform erfährt in der letzten Zeit eine immer größere Bedeutung, da nach der Rechtsprechung des BGH die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine gewisse "Rechtsfähigkeit" erlangt hat und somit selbständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann zu vielen Zwecken gegründet werden, so dass im Rechtsverkehr viele Möglichkeiten des Zusammenschlusses bestehen, so z.B.:
  • Bildung einer Grundstücksgemeinschaft / Grundstückserwerbergemeinschaft
  • Gründung eines Familienpools zum Halten und Verwalten von Immobilien
  • Arbeitsgemeinschaften bei Bauprojekten
  • Zusammenschlüsse von freiberuflich tätigen Personen, wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten etc.
Diese hohe Flexibilität macht diese Gesellschaftsform so attraktiv.

Die vertragliche Förderung des gemeinsamen Zweckes führt zu Bildung eines gesamthänderisch gebundenen Sondervermögens (Gesamthandsvermögen), so dass über die einzelnen Vermögensgegenstände innerhalb der Gemeinschaft kein Gesellschafter allein verfügen darf.

Zur Geschäftsführung sind in der Regel alle Gesellschafter gemeinschaftlich berechtigt und verpflichtet. Eine Eintragung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in das Handelsregister ist nicht erforderlich und auch rechtlich nicht möglich.

Gerade im Immobiliensektor wird diese Rechtsform aufgrund ihre hohen Flexibilität und Anpassungsfähigkeit immer interessanter. Dies gilt nicht nur für Großinvestoren sondern auch für den "kleinen Immobilienbesitzer", wenn z.B. Eltern erreichen möchten, dass Immobilien über Generationen hinweg innerhalb der Familie gehalten werden, somit diese Immobilien die Altersabsicherung für die Eltern darstellen aber auch die zukünftigen Generationen abgesichert werden sollen.

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Roland Schiller
Notar & Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Grolmanstraße 36
Ecke Kurfürstendamm
10623 Berlin

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