Die GmbH – der Klassiker
Den meisten Bundesbürgern ist die Rechtsform einer "GmbH" geläufig.

Allgemein wird angenommen, dass Unternehmer nicht mehr mit ihrem eigenen Vermögen haften, wenn sie sich zu dieser Rechtsform entschlossen haben und die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist.

Dies ist nicht immer der Fall. Unangenehme Folgen können sich ergeben, wenn im Gründungsstadium für die Gesellschaft gehandelt wurde. Eine persönliche Haftung besteht auch für den Fall, dass auf übernommene Stammeinlagen nicht die vollen Leistungen an die Gesellschaft erbracht werden.

Die Ausgestaltung einer individuellen Gesellschaftersatzung hängt von vielen Faktoren ab. Den meisten Gründern ist nicht immer die Relevanz ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt.

Einfluss auf die Satzungsbestimmungen haben u.a. folgende Faktoren:
  • Anzahl der Gründungmitglieder / Einpersonengesellschaft oder eine Mehrpersonengesellschaft
  • Planung der Aufnahme von weiteren Gesellschaftern
  • die Branche, in der die Gesellschaft aktiv ist; u.a. ist auch die Einholung von Genehmigungen erforderlich
  • handelt es sich mehr um eine auf die Personen ausgerichtete oder um eine nur auf das Kapital ausgerichtete Gesellschaft
  • Planung der Rechtsnachfolge im Falle des Todes eines Gesellschafters
  • Berücksichtigung der familiären Situation insbesondere im Falle der Scheidung / u.a. Schutz der Mitgesellschafter
  • Regelungen im Falle der privaten Schwierigkeiten eines Mitgesellschafters bei einer Privatinsolvenz oder im Falle von Pfändungen / Schutz der Mitgesellschafter
Dies sind nur einige Punkte, die erwähnenswert sind.

Große Schwierigkeiten, auch steuerrechtlicher Art, tauchen auf, wenn Gründer nicht alle Ihre Planungen und Absichten aufdecken, insbesondere, wenn der Wunsch besteht, Sachen in die GmbH einzubringen.

Den meisten Gründern ist nicht bewusst, dass erst nach erfolgter intensiver Beratung auch unter Berücksichtigung vermeintlicher "Randthemen" ein verlässlicher Rahmen für alle Gesellschafter nachhaltig in notarieller Form protokolliert werden kann.

Der Start in das Business erfordert starke rechtliche Rahmenbedingungen. Lassen Sie sich individuell durch mich zu Ihrem gemeinsamen Erfolg beraten.

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Roland Schiller
Notar & Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Grolmanstraße 36
Ecke Kurfürstendamm
10623 Berlin

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