Hauskauf- bzw. Hausbaufinanzierung der Eltern für ihre Kinder

Ausgangsüberlegung
Die Eltern M und F haben einen Sohn S, der nicht verheiratet ist, nach seinem Studium am Beginn seiner beruflichen Laufbahn steht und mit seiner Partnerin P zusammen lebt. Beide erwarten alsbald ein Kind und möchten aus ihrer beengten Stadtwohnung heraus und eine größere Wohnung bzw. ein kleines Haus beziehen. Die Eltern M und F haben den großen Wunsch, ihren Sohn dabei zu unterstützen und würden dafür auch den Kauf einer angemessenen Eigentumswohnung bzw. eines Hauses für die junge Familie ganz oder teilweise mitfinanzieren wollen.

In dieser Lebenssituation befinden sich viele Eltern, die am Ende ihrer beruflichen Laufbahn und / oder in der Phase ihrer frühen Rente Vermögenswerte zur Verfügung haben und ihren Kindern gerne "unter die Arme greifen" möchten, wenn diese Vermögenwerte für sich und ihre Familie schaffen.

M und F können steuerfrei ihrem Sohn innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren jeweils € 400.000,00 zukommen lassen. Diese Zuwendungen können Barmittel sein oder Immobilienwerte. M und F haben somit die Möglichkeit, ihrem Sohn insgesamt eine Summe von € 800.000,00 schenkungssteuerfrei zu überlassen.

Sohn S ist mit seiner Partnerin P nicht verheiratet, so dass dieser nur ein Steuerfreibetrag in Höhe von € 20.000,00 im Verhältnis zu M und F zur Verfügung steht. Würden die Eltern M und F an P Schenkungen von jeweils mehr als € 20.000,00 vornehmen, dann hätte P diesen Mehrerwerb mit einem Steuersatz von 30 % zu versteuern (Steuerklasse III ErbStG).

Würden S und P heiraten, können die Eltern M und F jeweils wieder nur € 20.000,00 steuerfrei ihrer Stieftochter schenken. In diesen Fall beträgt aber der Eingangssteuersatz 15 % für den Mehrbetrag (Steuerklasse II ErbStG). Im Falle der Heirat würde P im Rahmen der Steuerklassen in die etwas günstigere Steuerklasse II kommen, bei der der Eingangssteuersatz erst mit 15 % beginnt, ein Steuersatz von 30 % wird in der Steuerklasse II erst bei einem übertragenen Vermögen von mehr als € 600.000,00 erreicht.

Die Eltern stehen in diesem Falle vor der Frage, ob diese
  • ihrem Sohn einen Kredit zur Finanzierung gewähren / Stichwort: Eigenkapitalunterstützung bei der Aufnahme von Fremdmitteln
  • die gesamte Finanzierung des Kaufes für ihren Sohn übernehmen / Stichwort: Darlehensvertrag zwischen Eltern und Sohn
  • ihrem Sohn den Gesamtbetrag für den Kauf, somit den gesamten Kaufpreis anstelle des Sohnes dem Verkäufer des Hauses / der Eigentumswohnung überweisen / Stichwort: Schenkung, mittelbare Grundstücksschenkung oder
  • das Grundstück bzw. die Eigentumswohnung selber im eigenen Namen erwerben mit dem Ziel der Übertragung auf den Sohn und / oder die Schwiegertochter im Falle der Heirat etc. bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrages mit Bezug durch den Sohn / Stichwort: Aufschub der vorweggenommenen Erbfolge
Sämtliche vorgenannten Möglichkeiten und Optionen sind im Rahmen einer notariellen Vorbesprechung abzuwägen, auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte. Die Familiensituationen sind dabei so vielschichtig, dass keine standardisierte Aussage getroffen werden kann, welche der vorgenannten Varianten die optimale ist.

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Viele Eltern wollen den Kindern gerne "unter die Arme greifen", wenn diese Vermögenwerte für sich und ihre Familie schaffen. › mehr

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Roland Schiller
Notar & Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Grolmanstraße 36
Ecke Kurfürstendamm
10623 Berlin

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